Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich voraussichtlich wichtige Zollregeln für Sendungen in die Europäische Union. Besonders betroffen sind B2C-Sendungen aus Drittländern in die EU mit einem Warenwert bis 150 Euro.
Bisher sind Waren mit einem Warenwert unter 150 Euro von Zollabgaben befreit. Umsatzsteuer und Zollanmeldung bleiben zwar weiterhin relevant, klassische Zollabgaben fallen auf diese Sendungen bisher jedoch nicht an.
Diese Regelung soll ab dem 1. Juli 2026 entfallen.
Was ändert sich?
Nach aktuellem Stand wird die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft. Stattdessen soll für Waren bis 150 Euro eine Abgabe von 3 Euro je Artikelzeile erhoben werden.
Das bedeutet: Auch kleine Warenwerte können künftig zusätzliche Kosten verursachen, wenn sie aus einem Drittland an Verbraucher in der EU versendet werden.
Wichtige Punkte im Überblick:
- Die bisherige Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro entfällt.
- Für B2C-Sendungen bis 150 Euro soll eine Abgabe von 3 Euro je Artikelzeile gelten.
- Jede einzelne Sendung benötigt eine eigene Zollanmeldung.
- Bei Sendungen ohne IOSS muss die Verzollung im Zielland erfolgen.
- Für jeden Artikel werden genauere Produktinformationen benötigt.
- Es muss klar erkennbar sein, ob es sich um eine B2B- oder B2C-Sendung handelt.
- Bei Retouren wird die neue Abgabe voraussichtlich nicht automatisch erstattet.
Wen betrifft die Änderung?
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern an Verbraucher innerhalb der EU versenden.
Das betrifft zum Beispiel:
- Onlinehändler
- Marktplatzhändler
- Fulfillment-Anbieter
- Importeure
- Hersteller mit Direktversand an Endkunden
- Händler mit Dropshipping- oder Drittland-Strukturen
Für reine Inlandssendungen innerhalb Deutschlands oder klassische EU-Binnensendungen ist diese Änderung in der Regel nicht der zentrale Punkt. Entscheidend ist der Warenfluss aus einem Drittland in die EU.
Warum ist das wichtig?
Gerade im internationalen Versand entstehen Zusatzkosten oft nicht durch eine einzelne große Position, sondern durch viele kleine Vorgänge: Zollanmeldung, Artikelzeilen, Rückfragen, fehlende Daten, Retouren oder eine falsche Einordnung der Sendung.
Wenn künftig pro Artikelzeile zusätzliche Gebühren entstehen und jede Sendung einzeln sauber deklariert werden muss, wird die Datenqualität im Versand noch wichtiger.
Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen:
- Sind die Produktdaten vollständig?
- Gibt es korrekte Warenbeschreibungen?
- Sind Warenwert, Ursprung und HS-Code sauber gepflegt?
- Ist klar, ob eine Sendung B2B oder B2C ist?
- Wird IOSS genutzt oder nicht?
- Sind die eigenen AGB und Retourenprozesse darauf vorbereitet?
Was bedeutet das für die Praxis?
Für viele Unternehmen wird es künftig noch wichtiger, Versand, Zoll und Produktdaten nicht erst im Tagesgeschäft nebenbei zu klären.
Gerade bei internationalen Sendungen können unvollständige oder falsche Angaben schnell zu Verzögerungen, Rückfragen oder zusätzlichen Kosten führen.
Unser Rat: Warten Sie nicht bis kurz vor der Umstellung. Wer regelmäßig Waren aus Drittländern in die EU versendet oder solche Prozesse für Kunden abwickelt, sollte sich rechtzeitig vorbereiten.
Versand-Office unterstützt bei internationalen Versandfragen
Versand-Office begleitet Gewerbekunden seit 2015 beim Paket- und Speditionsversand. Besonders bei internationalen Sendungen, Importsendungen und Sonderfällen ist es wichtig, nicht nur einen Tarif zu haben, sondern auch einen Ansprechpartner, der im Alltag unterstützt.
Wenn Sie unsicher sind, ob diese Änderung Ihre Versandprozesse betrifft, sprechen Sie uns gerne an.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Versandfälle relevant sein könnten und worauf Sie sich vorbereiten sollten.
Hinweis: Die Informationen beruhen auf dem aktuellen Stand und können sich noch ändern, sobald die endgültigen gesetzlichen Regelungen veröffentlicht sind. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Sie haben Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Mit freundlichen Grüßen aus Wegberg
Daniel Wedel
Versand-Office