versand-office AGB
Anbieter: Daniel Wedel, Einzelunternehmer · Geschäftsbezeichnung Globe Box · Marke Versand-Office · Jenngesfeldstraße 31a, 41844 Wegberg
Kontakt: +49 2432 934 78 15 · dw@versand-office.com · USt-IdNr. DE450202742 · Stand: 25. August 2026
Ausschließlich für Geschäftskunden. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Maßgeblich für eine konkrete Sendung sind zusätzlich die bei der Buchung einbezogenen Bedingungen und Leistungsbeschreibungen des ausführenden Carriers.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragssprache
(1) Anbieter und Vertragspartner ist Daniel Wedel als Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Globe Box“ und der Marke „Versand-Office“, Jenngesfeldstraße 31a, 41844 Wegberg (nachfolgend „Versand-Office“ oder „Anbieter“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Registrierung und Nutzung der Plattform versand-office.com sowie für sämtliche Angebote, Rahmenvereinbarungen, Einzelaufträge und sonstigen Leistungen des Anbieters im Bereich Versand, Transportorganisation, Spedition, Zollabwicklung und ergänzender Logistikleistungen.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Registrierung oder Auftragserteilung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(4) Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass bei jedem einzelnen Auftrag erneut auf sie hingewiesen werden muss, sofern sie dem Kunden zuvor wirksam einbezogen wurden.
(5) Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Versand-Office ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Abreden haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsunterlagen, Rangfolge und Bedingungen der Carrier
(1) Für einen Auftrag gelten in folgender Rangfolge: (a) die Individualvereinbarung oder Auftragsbestätigung, (b) ausdrücklich vereinbarte Leistungs- und Preisblätter, (c) diese AGB, (d) die bei Buchung zugänglich gemachten Beförderungsbedingungen, Servicebeschreibungen, Tarife, Versandbeschränkungen und Zuschlagsregelungen des ausführenden Fracht-, Paket- oder Logistikdienstleisters („Carrier“) und (e) soweit einschlägig die ADSp 2017. Zwingendes Gesetzesrecht bleibt unberührt.
(2) Carrier-Bedingungen gelten stets in der Fassung, die dem Kunden vor oder bei Abschluss des jeweiligen Einzelauftrags zugänglich gemacht oder eindeutig bezeichnet wird. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits angenommene Einzelaufträge.
(3) Bei UPS-Sendungen werden insbesondere die UPS Beförderungsbedingungen, die für das Absendeland geltende Tariftabelle und Servicebeschreibung sowie - nur für entsprechend qualifizierte Services - die Bedingungen der UPS Geld-zurück-Garantie einbezogen. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen einer Carrier-Webseite ersetzen keine Beförderungsbedingungen.
(4) Soweit Versand-Office Speditions-, Fracht-, Umschlags-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte übernimmt, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 („ADSp 2017“), sofern sie im Angebot oder Buchungsprozess zugänglich gemacht wurden. Die ADSp 2017 enthalten in Ziffer 23 von den gesetzlichen Regelungen abweichende Haftungshöchstbeträge, insbesondere 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm bei Güterschäden sowie besondere Höchstbeträge je Schadenfall und Schadenereignis; bei multimodalen Beförderungen unter Einschluss einer Seebeförderung kann die Haftung auf 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt sein.
(5) Widersprechen sich Carrier-Bedingungen und diese AGB, gehen für die tatsächliche Durchführung der Beförderung die spezielleren Carrier-Regelungen vor; für die Plattform-, Abrechnungs- und sonstigen Eigenleistungen von Versand-Office gelten vorrangig diese AGB.
3. Rolle von Versand-Office und Einsatz von Dritten
(1) Versand-Office erbringt keine physische Beförderung mit eigenen Fahrzeugen. Die tatsächliche Abholung, Beförderung, Umschlagbehandlung, Verzollung und Zustellung werden durch rechtlich selbständige Carrier und deren Unterauftragnehmer ausgeführt.
(2) Soweit in Angebot oder Auftragsbestätigung nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, beauftragt der Kunde Versand-Office mit der Organisation und Beschaffung der ausgewählten Versand- oder Logistikleistung. Versand-Office ist berechtigt, den Carrier im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen des Kunden zu beauftragen und hierfür eigene Carrier-Rahmenverträge oder Kundennummern zu verwenden, soweit die jeweilige Vereinbarung mit dem Carrier dies zulässt.
(3) Nur wenn Versand-Office vor Vertragsschluss ausdrücklich als bloßer Vermittler bezeichnet wird und der Beförderungsvertrag erkennbar unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Carrier zustande kommt, beschränkt sich die Leistung auf die Vermittlung. Im Übrigen richtet sich die rechtliche Stellung von Versand-Office nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt und dem zwingenden Transportrecht. Eine gesetzlich begründete Stellung als Spediteur, Fixkostenspediteur, Frachtführer oder vertraglicher Frachtführer wird weder durch eine abweichende Bezeichnung noch durch die Einschaltung eines ausführenden Carriers ausgeschlossen.
(4) Versand-Office darf Carrier und Unterauftragnehmer auswählen, austauschen und mehrere Leistungen kombinieren, soweit hierdurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich verändert wird. Ein Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Fahrers, Depots, Transportwegs oder Unterauftragnehmers besteht nicht. Ein ausdrücklich gebuchter Carrier wird nur aus sachlichem Grund und unter Wahrung eines mindestens gleichwertigen Leistungsniveaus ersetzt.
(5) Versand-Office schuldet nur Leistungen, die ausdrücklich vereinbart oder im Buchungsprozess als enthalten ausgewiesen sind. Beratung, Verpackungsprüfung, rechtliche oder steuerliche Zollberatung, Gefahrgutklassifizierung, Temperaturüberwachung, Versicherungsschutz, Zahlungsnachnahme oder besondere Sicherheitsmaßnahmen sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.
4. Registrierung, Kundenkonto und Zugangssicherheit
(1) Der Kunde hat bei Registrierung und während der Geschäftsbeziehung vollständige, richtige und aktuelle Unternehmens-, Kontakt-, Rechnungs- und Zahlungsdaten anzugeben. Versand-Office darf geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Vertretungsberechtigung und Bonität verlangen.
(2) Zugangsdaten, API-Schlüssel und Tokens sind geheim zu halten, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich durch berechtigte Personen zu nutzen. Der Kunde muss Versand-Office einen vermuteten Missbrauch oder Sicherheitsvorfall unverzüglich mitteilen.
(3) Buchungen und Erklärungen über das Kundenkonto oder eine zugeordnete API werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie von einer von ihm autorisierten Person stammen oder der Zugriff infolge einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung ermöglicht wurde. Der Kunde bleibt für die Einrichtung angemessener Zugriffs-, Freigabe- und Kontrollprozesse verantwortlich.
(4) Versand-Office darf den Zugang vorübergehend beschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, unzulässige Sendungsinhalte, Zahlungsverzug oder eine Gefährdung von Systemen, Carrier-Beziehungen oder Dritten bestehen. Versand-Office informiert den Kunden, soweit dies rechtlich und sicherheitstechnisch zulässig ist.
5. Angebote, Buchung und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Plattform, Preisrechner und automatisierte Auskünfte sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
(2) Mit dem Absenden einer Buchung oder Übermitteln eines Auftrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Versand-Office kann dieses durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Bereitstellung eines Versandlabels, Freischaltung einer Leistung, Übergabe an den Carrier oder Rechnungsstellung annehmen.
(3) Die Bereitstellung eines Labels bestätigt nicht, dass der Carrier die konkrete Sendung ungeachtet ihres tatsächlichen Inhalts, ihrer Verpackung, Maße, Gewichte oder Dokumente annimmt. Der Carrier kann die Annahme nach seinen Bedingungen verweigern oder eine bereits begonnene Beförderung einstellen.
(4) Versand-Office darf einen Auftrag ablehnen oder von ergänzenden Angaben, Dokumenten, Vorauszahlung, Sicherheit oder Carrier-Freigabe abhängig machen. Ein Anspruch auf Abschluss eines bestimmten Einzelauftrags besteht nicht.
(5) Der Kunde prüft Auftragsbestätigung und Versandlabel unverzüglich auf erkennbare Fehler. Abweichungen sind vor Übergabe der Sendung mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bei nicht erkennbaren Fehlern bleiben unberührt.
6. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Buchung angezeigten oder individuell vereinbarten Nettoentgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie ausdrücklich ausgewiesener Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren, Carrier-Zuschläge und sonstiger Fremdkosten.
(2) Soweit eine mengenabhängige Preisstaffel vereinbart ist, gilt die im Angebot beschriebene Berechnungsmethode. Ohne ausdrückliche Rückwirkungsregelung gilt die jeweils günstigere Staffel nur für die Sendungen, die nach Überschreiten der Schwelle gebucht werden; zuvor gebuchte Sendungen werden nicht rückwirkend neu bepreist. Eine Mindestmenge besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Versand-Office darf nach eigener Wahl Einzel-, Sammel- oder Monatsrechnungen stellen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, soweit nicht im Angebot, in der Rechnung oder aufgrund der gewählten Zahlungsart eine andere Frist angegeben ist.
(4) Versand-Office kann abhängig von Auftragswert, Zahlungshistorie, Bonität oder erkennbarem Ausfallrisiko Vorauszahlung, SEPA-Lastschrift, ein Guthaben, ein Kreditlimit oder eine angemessene Sicherheit verlangen und bis zu deren Eingang weitere Buchungen zurückhalten. Bereits bestätigte Beförderungsaufträge bleiben unberührt, soweit ihre Durchführung nicht wegen eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts oder Carrier-Rechts ausgesetzt werden darf.
(5) Bei Zahlungsverzug mit einer Entgeltforderung schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 2 und 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt; die Pauschale wird nach Maßgabe des Gesetzes angerechnet. Versand-Office darf nach Eintritt des Verzugs und vorheriger Ankündigung weitere Buchungen, die Labelerstellung und den API-Zugang bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Beträge vorübergehend sperren. Eine vorherige Ankündigung ist entbehrlich, wenn die sofortige Sperrung wegen eines erheblichen Ausfall-, Missbrauchs- oder Sicherheitsrisikos erforderlich ist.
(6) Der Kunde darf mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
(7) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb angemessener Frist, möglichst innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang, unter Angabe der Rechnungs- und Sendungsdaten mitzuteilen. Die Fälligkeit unbestrittener Rechnungsteile bleibt unberührt; zwingende Rechte werden durch die Prüfbitte nicht verkürzt.
7. Treibstoff-, Saison- und sonstige Zuschläge; Nachbelastungen
(1) Carrier- und Behördenzuschläge, die sendungs- oder leistungsbezogen entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Treibstoff-, Nachfrage-, Peak-/Saison-, Außengebiets-, Übergrößen-, Zusatzhandhabungs-, Adresskorrektur-, Maut-, Sicherheits-, Zoll-, Import-, Lager-, Rücksende-, Nichtabholungs- und behördliche Gebühren.
(2) Variable Treibstoff- und vergleichbare Carrier-Zuschläge werden in der Höhe weitergegeben, in der sie für die betreffende Sendung gegenüber Versand-Office tatsächlich berechnet oder gutgeschrieben werden, sofern nicht ausdrücklich ein All-in-Preis vereinbart wurde. Erhöhungen und Senkungen wirken gleichermaßen. Maßgeblich sind Berechnungsgrundlage und Satz des Carriers zum Zeitpunkt der für den Zuschlag relevanten Leistung.
(3) Preisänderungen aufgrund allgemeiner Carrier-, Steuer-, Abgaben-, Maut- oder Kostenänderungen gelten grundsätzlich nur für Buchungen ab ihrem mitgeteilten Wirksamkeitsdatum. Versand-Office informiert hierüber nach Möglichkeit mindestens 14 Tage vorher; bei kurzfristigen, zwingenden Carrier- oder Behördenänderungen genügt eine Information unverzüglich nach Kenntnis. Bereits angenommene Aufträge bleiben unberührt, ausgenommen sendungsbezogene Nachbelastungen und hoheitliche Kosten, die erst nach Durchführung feststehen.
(4) Der bei Buchung berechnete Preis beruht auf den Kundendaten. Stellt der Carrier abweichende Maße, Gewichte, Paketanzahl, Versandzone, Adresse, Inhaltseinstufung oder Zusatzleistungen fest, darf Versand-Office die daraus resultierenden Fremdkosten und vereinbarten Bearbeitungskosten nachberechnen oder gutschreiben. Die vom Carrier dokumentierten Mess- und Scandaten bilden hierfür ein widerlegbares Indiz. Der Kunde kann deren Richtigkeit insbesondere durch eigene prüffähige Maß- oder Gewichtsnachweise, Fotos oder sonstige konkrete Unterlagen bestreiten.
(5) Versand-Office weist die Nachbelastung auf der Rechnung nach Sendungsnummer und Zuschlagsart aus. Auf begründete Anfrage stellt Versand-Office die vom Carrier verfügbaren Belege oder Abrechnungsinformationen zur Verfügung, soweit keine Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen.
8. Angaben, Verpackung, Kennzeichnung und Versandbereitschaft
(1) Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitige Übermittlung sämtlicher Sendungsdaten verantwortlich, insbesondere Absender und Empfänger, Kontaktangaben, Paketanzahl, tatsächliches Gewicht, Abmessungen, Wareninhalt, Warenwert, Zolltarifnummer, Ursprung, EORI- und Steuernummern sowie erforderliche Genehmigungen und Begleitdokumente.
(2) Der Kunde muss jede Sendung nach Art, Gewicht, Empfindlichkeit, Transportweg und Carrier-Anforderungen transportsicher verpacken, verschließen, polstern, kennzeichnen und bis zur Übergabe vor unbefugtem Zugriff schützen. Alte Labels, Barcodes und Gefahrgutkennzeichen sind zu entfernen oder dauerhaft unkenntlich zu machen.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die Sendung bei Abholung vollständig verschlossen, korrekt gelabelt, zugänglich und während des vereinbarten Zeitfensters abholbereit ist. Mehrkosten einer erfolglosen Abholung, Wartezeit oder erneuten Anfahrt trägt der Kunde, sofern er die Ursache zu vertreten hat.
(4) Versand-Office und Carrier sind ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, Inhalt, Verpackung, Kennzeichnung, Maße, Gewicht, Wert oder rechtliche Zulässigkeit einer Sendung zu prüfen. Eine tatsächliche Prüfung begründet keine Verantwortung für nicht erkennbare oder nicht beanstandete Mängel.
(5) Der Kunde muss besonders die vom Carrier vorgegebenen Höchstmaße, Gewichte, Verpackungsrichtlinien und Sicherheitsanforderungen beachten. Zusammengehörige Pakete können nach Carrier-Bedingungen als eine Sendung gelten; die dortige Definition ist für Haftung und Abrechnung maßgeblich.
9. Ausgeschlossene und besonders regulierte Güter
(1) Vom Versand ausgeschlossen sind Güter, deren Beförderung, Ausfuhr, Einfuhr, Besitz oder Weitergabe gesetzlich verboten ist oder die nach den Bedingungen des ausführenden Carriers ausgeschlossen sind. Der Kunde muss die jeweils aktuelle Ausschlussliste vor jeder Buchung prüfen.
(2) Gefahrgut, Waffen, Munition, explosive oder radioaktive Stoffe, Betäubungsmittel, verderbliche oder temperaturkritische Waren, lebende Tiere, Pflanzen, außergewöhnlich wertvolle Güter, Bargeld und Wertpapiere sowie biologische, medizinische oder diagnostische Proben dürfen nur versandt werden, wenn Gesetz und Carrier-Bedingungen dies zulassen und Versand-Office die konkrete Produkt- und Versandart zuvor ausdrücklich in Textform freigegeben hat.
(3) Eine Freigabe ersetzt nicht die eigenverantwortliche Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Schulung und Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorgaben durch den Kunden. Der Kunde muss Versand-Office und dem Carrier alle gefahrerheblichen Eigenschaften vollständig offenlegen.
(4) Werden ausgeschlossene oder nicht ordnungsgemäß deklarierte Güter übergeben, dürfen Versand-Office und der Carrier Annahme oder Beförderung verweigern, die Sendung anhalten, zurücksenden, lagern, sichern, behördlich übergeben oder - soweit gesetzlich zulässig und erforderlich - verwerten oder vernichten. Sämtliche dadurch verursachten Kosten und Schäden trägt der Kunde, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10. Zoll, Außenwirtschaft und grenzüberschreitende Sendungen
(1) Der Kunde ist für die zoll-, steuer-, außenwirtschafts-, sanktions- und exportkontrollrechtliche Zulässigkeit der Sendung verantwortlich. Er stellt alle korrekten Dokumente und Daten rechtzeitig zur Verfügung und benennt insbesondere Ausführer, Einführer, Warenwert, Ursprung, Zolltarifnummer und Incoterms, soweit erforderlich.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt der Kunde als Ausführer und trägt Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Abgaben, Lager- und Rücksendekosten sowie, soweit rechtlich zulässig, Bußgelder. Wird Versand-Office oder der Carrier von Behörden oder Dritten in Anspruch genommen, hat der Kunde die erforderlichen und nachvollziehbar belegten Beträge zu erstatten, soweit die Ursache aus seinem Verantwortungsbereich stammt und eine Weiterbelastung rechtlich zulässig ist.
(3) Versand-Office darf den Carrier, Zollagenten oder sonstige Dienstleister mit der Abfertigung beauftragen und hierfür Kundendaten und Vollmachten übermitteln. Angaben oder Hilfestellungen von Versand-Office sind keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung.
(4) Verzögerungen durch Zollprüfung, fehlende Dokumente, Sanktionen, behördliche Maßnahmen oder Empfängerpflichten liegen außerhalb zugesagter Standardlaufzeiten und Carrier-Garantien, soweit die jeweiligen Bedingungen nichts Abweichendes regeln.
11. Abholung, Laufzeiten, Zustellung und Leistungsänderungen
(1) Abhol- und Zustellzeiten sowie Regellaufzeiten bei Standardprodukten sind unverbindliche Erfahrungswerte, sofern nicht ausdrücklich eine garantierte Leistung vereinbart wurde. Die bei Buchung angezeigte regelmäßige Laufzeit beschreibt daher keine maximale Zustellzeit; eine solche wird bei Standardprodukten nicht geschuldet.
(2) Vereinbarte Abholfenster sind Planungsfenster und keine Fixtermine, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Der Kunde muss Zugang, Ansprechpartner und Sendungsbereitschaft gewährleisten. Der Carrier darf Abholungen aus betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Gründen verschieben.
(3) Bei Expressprodukten gelten ausschließlich die bei Buchung ausgewiesenen Carrier-Leistungszeiten und Garantiebedingungen. Eine Geld-zurück-Garantie besteht nur, wenn der konkrete Service und Zielort qualifiziert sind und alle Carrier-Voraussetzungen erfüllt wurden. Versand-Office übernimmt keine darüber hinausgehende eigenständige Termingarantie.
(4) Zustellungen dürfen nach den Carrier-Bedingungen an empfangsberechtigte Personen, Nachbarn, Briefkästen, Ablageorte, Paketshops oder Access Points erfolgen und durch Empfängerweisungen umgeleitet werden, soweit der gebuchte Service dies zulässt.
(5) Ist die Zustellung unmöglich, die Annahme verweigert, die Adresse fehlerhaft oder erhält Versand-Office keine rechtzeitige Weisung, dürfen Versand-Office und Carrier die Sendung zurückführen, lagern, weiterleiten, verwerten oder sonst nach Gesetz und Carrier-Bedingungen behandeln. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
12. Labels, Stornierung, Rücksendungen und Korrekturen
(1) Labels dürfen nur für den angegebenen Kunden, Carrier, Service, Absender, Empfänger und die gebuchten Sendungsdaten verwendet werden. Vervielfältigung, Weiterverkauf, Überlassung an Dritte oder Nutzung für andere Sendungen ist untersagt, sofern Versand-Office nicht zuvor zugestimmt hat.
(2) Rücksendeetiketten sind mindestens 90 Kalendertage ab Ausstellung gültig. Ist ihre Nutzung aus einem von Versand-Office oder dem Carrier zu vertretenden Grund vor Ablauf dieser Frist nicht möglich, stellt Versand-Office ohne gesondertes Entgelt für die Labelerstellung ein Ersatzlabel bereit. Für andere Labels gilt die im Angebot oder Carrier-System angegebene Gültigkeit.
(3) Nicht verwendete und vom Carrier nicht gescannte Labels werden nicht berechnet. Bereits ausgelöste oder erbrachte Zusatzleistungen, insbesondere Abholungen, Stornierungen, Zoll- oder ausdrücklich vereinbarte Bearbeitungsleistungen, bleiben zahlbar. Der Kunde muss die Nichtverwendung auf begründete Anforderung plausibel nachweisen.
(4) Eine Stornierung oder Änderung ist nur möglich, solange der Auftrag technisch und gegenüber dem Carrier noch rückgängig gemacht werden kann. Bereits entstandene Carrier-, Zoll-, Abhol-, Rücksende- und Bearbeitungskosten bleiben zahlbar. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht wegen des ausschließlichen B2B-Angebots nicht.
(5) Rücksendeetiketten und Retouren sind eigenständige Versandaufträge. Für sie gelten die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung oder Nutzung vereinbarten Preise, Gültigkeiten und Carrier-Bedingungen.
13. Schadenanzeige, Verlust, Verzögerung und Reklamationsabwicklung
(1) Der Kunde muss Sendungsverlauf und Zustellstatus angemessen überwachen und erkennbare Abweichungen unverzüglich mitteilen. Bei Buchungen über eine Carrier-Kundennummer von Versand-Office sind Reklamationen grundsätzlich an Versand-Office zu richten, damit Versand-Office sie gegenüber dem Carrier einreichen kann.
(2) Offensichtliche Schäden oder Fehlmengen sind spätestens bei Ablieferung auf dem Abliefernachweis konkret zu vermerken und unverzüglich zu dokumentieren. Verdeckte Schäden sind spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Eine Überschreitung der Lieferfrist ist spätestens innerhalb von 21 Kalendertagen nach Ablieferung anzuzeigen; Verzögerungs- oder Express-Garantieansprüche sollen Versand-Office bereits innerhalb von zehn Kalendertagen nach dem geplanten Zustelltag mitgeteilt werden. Ein vermuteter Totalverlust ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der vereinbarten oder üblichen Lieferzeit, zu melden.
(3) Die 30-Tage-Meldefrist ist eine Mitwirkungsfrist für die frühzeitige Nachforschung und bestimmt nicht, ab welchem Zeitpunkt die Sendung rechtlich als verloren gilt. Die gesetzliche Verlustvermutung richtet sich insbesondere nach § 424 HGB; danach ist zusätzlich zur Lieferfrist ein weiterer Zeitraum abzuwarten, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber 20 Tage und bei grenzüberschreitender Beförderung 30 Tage beträgt. Abweichende zwingende internationale Vorschriften bleiben unberührt.
(4) Strengere oder abweichende zwingende gesetzliche und wirksam einbezogene Carrier-Fristen gehen vor. Die vorstehenden Anzeige- und Mitwirkungsfristen sollen eine fristgerechte Bearbeitung ermöglichen; sie verkürzen keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche. Hat der Kunde eine verspätete Anzeige zu vertreten und wird dadurch die Aufklärung oder Durchsetzung gegenüber dem Carrier vereitelt oder erschwert, trägt er die daraus entstehenden Nachteile nach den gesetzlichen Regeln.
(5) Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, insbesondere Sendungsnummer, Rechnung oder Wertnachweis, Einkaufsbeleg, Fotos von Inhalt, Innen- und Außenverpackung, Gewichts- und Maßnachweise, Ablieferbeleg, Reparatur- oder Ersatznachweis und eine unterschriebene Anspruchserklärung. Verpackung und beschädigte Ware sind bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren und auf Verlangen zugänglich zu machen.
(6) Versand-Office übernimmt bei vollständiger und rechtzeitiger Mitwirkung die Kommunikation und Einreichung gegenüber dem Carrier, soweit Versand-Office Vertragspartner des Carriers ist. Versand-Office schuldet dabei eine ordnungsgemäße Bearbeitung, nicht die Anerkennung oder Zahlung durch den Carrier.
(7) Carrier-Gutschriften, Kulanzzahlungen oder Erstattungen aus Geld-zurück-Garantien werden dem Kunden nach tatsächlichem Eingang und Zuordnung zur Sendung gutgeschrieben, soweit sie nicht mit offenen Forderungen aus derselben Geschäftsbeziehung verrechnet werden dürfen. Eigene gesetzliche Haftungsansprüche gegen Versand-Office bleiben hiervon unberührt.
(8) Kunden und Empfänger können Beschwerden und Nachforschungsaufträge in Textform, insbesondere per E-Mail an dw@versand-office.com, einreichen. Ist die vereinbarte oder regelmäßige Laufzeit wesentlich überschritten, leitet Versand-Office einen vollständigen Nachforschungsauftrag unverzüglich an den Carrier weiter, soweit Versand-Office hierzu als dessen Vertragspartner oder Kontoinhaber berechtigt ist, und unterrichtet den Antragsteller nach Eingang über das Ergebnis.
(9) Der Kunde erteilt Versand-Office die für die Reklamationsbearbeitung erforderlichen Vollmachten und wirkt auf begründete Anforderung an Ermächtigungen, Abtretungen oder Erklärungen mit, soweit dies zur Durchsetzung oder Weiterleitung transportbezogener Ansprüche gegenüber Carrier, Versicherer oder Dritten erforderlich ist. Eine Abtretung eigener Ansprüche des Kunden erfolgt nur im konkret erforderlichen Umfang.
14. Transportversicherung und Wertdeklaration
(1) Eine Transportversicherung oder erhöhte Haftung besteht nur, wenn sie vor Übergabe der Sendung ausdrücklich gebucht und bestätigt wurde. Die bloße Angabe eines Warenwertes führt nicht automatisch zu Versicherungsschutz oder höherer Haftung.
(2) Der Kunde muss prüfen, ob gesetzliche oder Carrier-Haftungsgrenzen den möglichen Schaden abdecken. Versand-Office weist auf Anfrage verfügbare Optionen zur Wertdeklaration oder Transportversicherung aus, schuldet jedoch ohne gesonderten Beratungsauftrag keine Prüfung des individuellen Versicherungsbedarfs.
(3) Für Versicherungsleistungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Obliegenheitsverletzungen des Kunden, insbesondere unrichtige Wertangaben, unzureichende Verpackung, verspätete Anzeige oder fehlende Belege, können den Versicherungsschutz mindern oder ausschließen.
15. Haftung für Transport- und Logistikleistungen
(1) Für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung während transportrechtlicher Obhut gelten die zwingenden nationalen und internationalen Haftungsregeln, insbesondere HGB, CMR und gegebenenfalls das Montrealer Übereinkommen, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang die wirksam einbezogenen Carrier-Bedingungen und ADSp 2017.
(2) Soweit deutsches Frachtrecht anwendbar ist, ist die Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung nach § 431 HGB grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt. Bei Lieferfristüberschreitung beträgt die gesetzliche Höchstgrenze grundsätzlich das Dreifache der Fracht. Zwingende Sonderregeln und wirksam vereinbarte zulässige Abweichungen bleiben unberührt.
(3) Soweit UPS eine Sendung in Deutschland zum Transport übernimmt und keine zwingende Sonderregelung eingreift, sehen die UPS Beförderungsbedingungen in der bei Erstellung dieser AGB abrufbaren Fassung für Verlust oder Beschädigung eine Haftung bis 510,00 EUR je Sendung oder 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm vor, je nachdem welcher Betrag höher ist. Maßgeblich ist stets die bei Buchung wirksam einbezogene aktuelle Fassung und die dortige Definition der „Sendung“; mehrere Pakete unter einem Frachtbrief können als eine Sendung gelten.
(4) Bei Übergabe an UPS in Österreich gelten abweichende Haftungsregelungen nach österreichischem Recht und den dort einbezogenen Bedingungen. Eine pauschale deutsche Haftungsgrenze von 510,00 EUR wird für österreichische Abgangssendungen nicht zugesagt.
(5) Soweit Versand-Office nur als Vermittler tätig wird, haftet Versand-Office nicht für die vertragsgemäße Durchführung der Beförderung durch den Carrier, sondern nur für die ordnungsgemäße Auswahl, Vermittlung und Weiterleitung im geschuldeten Umfang. Soweit Versand-Office nach dem konkreten Vertragsinhalt oder zwingendem Recht als Spediteur, Fixkostenspediteur, Frachtführer oder vertraglicher Frachtführer haftet, bleiben die daraus folgenden gesetzlichen Pflichten und Haftungsgrenzen unberührt.
(6) Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit ihr Ausschluss durch zwingendes Recht angeordnet ist, insbesondere in den Fällen des § 435 HGB oder einer entsprechenden zwingenden internationalen Vorschrift.
(7) Doppelte Entschädigung ist ausgeschlossen. Zahlungen eines Carriers, Versicherers oder sonstigen Dritten werden auf denselben Schaden angerechnet.
16. Haftung für Plattform-, Beratungs- und sonstige Eigenleistungen
(1) Versand-Office haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aus ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigem zwingendem Recht.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Versand-Office nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Versand-Office bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Dies gilt nicht, soweit ein solcher Schaden gerade die vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist.
(4) Für Datenverlust haftet Versand-Office bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Versand-Office. Besondere transportrechtliche Haftungsregeln nach Ziffer 15 gehen für ihren Anwendungsbereich vor.
17. Freistellung und Verantwortungsbereich des Kunden
(1) Der Kunde stellt Versand-Office und dessen Beauftragte von berechtigten Ansprüchen Dritter, Carrier-Forderungen, Abgaben und angemessenen Rechtsverteidigungskosten sowie, soweit rechtlich zulässig, von Bußgeldern frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser AGB, unrichtigen Sendungsdaten, unzureichender Verpackung, unzulässigen Gütern, Rechtsverletzungen oder Zoll-, Sanktions- und Gefahrgutverstößen beruhen.
(2) Versand-Office informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung an der Abwehr. Versand-Office darf ohne Zustimmung des Kunden keine nachteilige Anerkennung oder Vergleichsvereinbarung schließen, wenn eine rechtzeitige Beteiligung möglich ist.
(3) Die Freistellung gilt nicht, soweit Versand-Office oder ein von Versand-Office zu vertretender Dritter den Anspruch verursacht hat. Gesetzliche Mitverschuldensregeln bleiben unberührt.
18. Plattform, API, Verfügbarkeit und Schutzrechte
(1) Versand-Office gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Plattform, Schnittstellen und Dokumentation ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und im vereinbarten Umfang zu nutzen. Weitergabe, Unterlizenzierung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unzulässiges Auslesen, Reverse Engineering und sicherheitsgefährdende Tests sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht sie erlaubt.
(2) Der Kunde hält technische Vorgaben, Zugriffslimits, Datenformate und Sicherheitsanforderungen ein. Er prüft automatisiert erzeugte Labels und Daten vor Versand. Änderungen an API, Carrier-Systemen oder Datenformaten können Anpassungen auf Kundenseite erfordern.
(3) Eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklich vereinbartem Service Level geschuldet. Versand-Office darf Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und erforderliche Updates durchführen. Planbare wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(4) Versand-Office haftet nicht für Ausfälle und Fehler fremder Netze, Zahlungsdienste, Carrier-Systeme oder sonstiger Drittanbieter, soweit Versand-Office den Ausfall nicht zu vertreten hat. Bei Ausfall kann der Kunde Sendungen nur über ausdrücklich bereitgestellte Ersatzwege beauftragen.
19. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares, außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Feuer, Epidemien, Krieg, Terror, Unruhen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen, Embargos, Energie- oder Netzausfälle, Cyberangriffe auf Dritte oder erhebliche Störungen von Carrier- und Verkehrsinfrastruktur.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer, soweit dies möglich ist, und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung. Leistungspflichten ruhen für Dauer und Umfang des Hindernisses.
(3) Dauert ein Hindernis länger als 30 Tage oder entfällt der Vertragszweck, kann jede Partei den betroffenen noch nicht ausgeführten Auftrag in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.
20. Keine Mindestlaufzeit, Beendigung und Restguthaben
(1) Der Plattform- und Rahmenvertrag wird, sofern nicht individuell anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit geschlossen. Für die bloße Nutzung des Kundenkontos fällt keine Grundgebühr an, soweit im Angebot keine zusätzliche entgeltliche Plattform-, API- oder Serviceleistung vereinbart ist.
(2) Der Kunde kann die Nutzung der Plattform und den Rahmenvertrag jederzeit für die Zukunft in Textform beenden. Versand-Office kann den Rahmenvertrag ebenfalls jederzeit für künftige Buchungen in Textform ordentlich kündigen. Bereits angenommene Einzelaufträge werden nach den vereinbarten Bedingungen abgewickelt. Abweichende individuell vereinbarte Kündigungsfristen gehen vor.
(3) Wurde ausdrücklich ein Vorauszahlungs-, Guthaben- oder Paketkontingentmodell vereinbart, gelten die vor Erwerb mitgeteilten Bedingungen. Ist eine Gültigkeit bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres vereinbart, kann das Kontingent bis zum 31. Dezember dieses Jahres für neue Versandaufträge eingesetzt werden. Eine Beendigung des allgemeinen Rahmenvertrags durch den Kunden lässt das Recht zur Einlösung bis zum Ablauf der vereinbarten Gültigkeit unberührt; Versand-Office hält hierfür einen angemessenen Buchungsweg bereit.
(4) Eine Barauszahlung oder Rückerstattung eines wirksam befristet erworbenen und weiterhin nutzbaren Kontingents ist bei einer vom Kunden frei veranlassten Beendigung ausgeschlossen, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Kündigt Versand-Office den Rahmenvertrag ordentlich oder kann das Restkontingent aus einem von Versand-Office zu vertretenden Grund nicht mehr eingelöst werden, erstattet Versand-Office den nicht nutzbaren Restwert. Bei einer berechtigten außerordentlichen Beendigung wegen einer Pflichtverletzung des Kunden darf Versand-Office eigene fällige Ansprüche und nachgewiesene Schäden mit einem auszahlbaren Restbetrag verrechnen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung oder vorübergehenden Sperrung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Versand-Office insbesondere vor bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug, falschen Unternehmensangaben, vorsätzlicher Übergabe ausgeschlossener Güter, Verstößen gegen Sanktions- oder Gefahrgutrecht, Missbrauch von Plattform oder Schnittstellen, erheblicher Gefährdung von IT-Sicherheit oder Carrier-Vertragsbeziehungen sowie bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage, wenn eine geschuldete Sicherheit nicht gestellt wird.
(6) Soweit eine sofortige Beendigung nicht erforderlich ist, setzt Versand-Office vor außerordentlicher Kündigung eine angemessene Abhilfefrist oder spricht eine Abmahnung aus. Eine Sperrung nach Ziffern 4 und 6 bleibt möglich.
(7) Die Beendigung der Plattformnutzung berührt die vollständige Abwicklung, Bezahlung und Haftung bereits gebuchter oder in Ausführung befindlicher Einzelaufträge, offene Forderungen, Reklamationen sowie Regelungen, die ihrer Natur nach fortgelten, nicht.
21. Datenschutz, Vertraulichkeit und elektronische Kommunikation
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die auf versand-office.com veröffentlichte Datenschutzerklärung. Der Kunde gewährleistet, dass für die Erhebung und Übermittlung von Absender-, Empfänger- und Kontaktdaten an Versand-Office, Carrier und sonstige erforderliche Dienstleister eine wirksame Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht und dass er die betroffenen Personen nach Maßgabe der Art. 13 und 14 DSGVO ordnungsgemäß informiert. Der Kunde übermittelt nur die für Buchung, Beförderung, Zustellung, Abrechnung und Reklamationsbearbeitung erforderlichen Daten.
(2) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und betriebliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung der Geschäftsbeziehung. Gesetzliche Offenlegungspflichten und Weitergaben an zur Vertraulichkeit verpflichtete Berater, Carrier und Erfüllungsgehilfen bleiben zulässig.
(3) Rechtserhebliche Mitteilungen können, soweit keine strengere gesetzliche Form gilt, in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenkonto, erfolgen. Der Kunde hält seine Kontaktadresse aktuell und prüft sein Konto und die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig.
(4) Die Vertraulichkeitspflichten gelten für drei Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung fort. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sind darüber hinaus so lange vertraulich zu behandeln, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.
22. Änderungen der AGB und Geschäftsübertragung
(1) Versand-Office kann diese AGB für künftige Einzelaufträge ändern, wenn dies wegen Änderungen von Gesetz, Rechtsprechung, Carrier-Bedingungen, Sicherheitsanforderungen, technischen Abläufen oder Leistungsangeboten sachlich erforderlich ist. Die neue Fassung und der vorgesehene Geltungsbeginn werden dem Kunden grundsätzlich mindestens vier Wochen vorher in Textform oder im Kundenkonto bereitgestellt. Kürzere Fristen bleiben zulässig, soweit eine zwingende gesetzliche, behördliche, sicherheitsrelevante oder kurzfristige Carrier-Änderung eine frühere Umsetzung erfordert. Bereits angenommene Einzelaufträge bleiben unberührt.
(2) Der Kunde kann einer für künftige Einzelaufträge angekündigten Änderung bis zu deren Geltungsbeginn in Textform widersprechen. Widerspricht er, gilt die bisherige Fassung für bereits angenommene Einzelaufträge und den bestehenden Rahmenvertrag fort; Versand-Office bleibt zur ordentlichen Kündigung des Rahmenvertrags berechtigt. Neue Einzelaufträge können nach dem Geltungsbeginn von der ausdrücklichen Einbeziehung der neuen Fassung abhängig gemacht werden.
(3) Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, Haftungsregelungen oder sonstiger wesentlicher Inhalte eines laufenden Rahmenvertrags bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft oder zur Umsetzung zwingenden Rechts erforderlich sind. Ein Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Beeinträchtigt eine zwingend erforderliche Änderung den Kunden nicht nur unerheblich, kann er den Rahmenvertrag bis zum Geltungsbeginn der Änderung außerordentlich in Textform kündigen.
(4) Preisänderungen und variable Carrier-, Behörden- und sonstige Fremdkostenzuschläge richten sich ausschließlich nach Ziffern 6 und 7; eine feste Preisbindung wird nicht begründet.
(5) Versand-Office darf seine Rechte und Pflichten aus dem Rahmenvertrag auf einen Rechtsnachfolger oder eine Gesellschaft übertragen, in die der Geschäftsbetrieb eingebracht oder die ihn fortführt, sofern diese sämtliche Vertragspflichten übernimmt und die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Versand-Office kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Rahmenvertrag bis zum Übertragungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
(6) Versand-Office darf Geldforderungen abtreten. Der Kunde darf seine Vertragsposition oder Ansprüche nur mit vorheriger Zustimmung von Versand-Office übertragen; § 354a HGB und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende internationale Transportübereinkommen und zwingende Vorschriften des Staates, in dem eine Beförderungsleistung erbracht wird, bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist gemäß § 38 ZPO der Sitz von Versand-Office ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung. Für den derzeitigen Sitz in Wegberg sind je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Erkelenz oder das Landgericht Mönchengladbach zuständig. Versand-Office bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von dieser Dokumentationsklausel wirksam.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.